Sie können sich an uns wenden, wenn Sie vor, während oder nach einer psychotherapeutischen Behandlung sowohl im Erwachsenen-, wie im Kinder- und Jugendlichenbereich
- verunsichert sind, sich verletzt oder falsch behandelt fühlen,
- Grenzüberschreitungen vorgefallen sind,
- Sie Informationen über professionelle psychotherapeutische Behandlung und deren Rahmenbedingungen suchen,
- wenn Sie einen Rat hinsichtlich einer Psychotherapie brauchen,
- wenn Sie in eine Konfliktsituation in der Behandlung geraten sind und glauben, diese nicht alleine lösen zu können,
- ein für Sie unverständlicher Abbruch der Behandlung droht oder geschehen ist.
Beratungskonzept
Informieren Sie sich näher über unser Beratungskonzept.
Unsere Leitlinien
Als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin achte ich die Würde und Integrität der Patientin oder des Patienten.
Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten:
1. Aufklärungspflicht
Zu Beginn der Behandlung und jederzeit während der Behandlung kläre ich meine PatientInnen über Inhalt, Form, Dauer, Ziel und Kosten der Therapie auf.
Aufklärung und Therapievereinbarung (PDF)
2. Machtgefälle
Ich bin mir bewusst, dass in jeder psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung (Selbsterfahrung, Supervision, Weiterbildung mit Selbsterfahrungscharakter) ein Machtgefälle besteht. Ich werde dieses Machtgefälle nicht missbrauchen.
3. Verantwortung
Mir ist bewusst, dass intensive Fortbildung und Supervision wichtiger Bestandteil qualifizierter Psychotherapie ist. Die Verantwortung für jede Form von Machtmissbrauch und/oder Grenzüberschreitung in einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung liegt ausschließlich bei mir.
4. Abstinenzregeln
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich mit den mir anvertrauten Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse ein. In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung unterlasse ich narzisstischen Missbrauch, Manipulation, politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination. In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich keine sexuellen Beziehungen mit meinen PatientInnen, AusbildungskandidatInnen und SupervisandInnen ein. Ich beende eine psychotherapeutische Behandlung oder Ausbildung nicht, um eine solche Beziehung einzugehen.
5. Karenzzeit
Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung. Auch nach Ablauf von zwei Jahren ist es ratsam, dass Therapeut und Patient vor Aufnahme einer sexuellen Beziehung eine unabhängige, qualifizierte Supervision in Anspruch nehmen.
Leitlinien
Laden Sie sich die Leitlinien zum Ausdrucken herunter.