Über uns

Der „Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie“ wurde 2004 gegründet. Die Gründungsmitglieder arbeiten bereits seit 1998 im Rahmen einer Projektgruppe zusammen.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben uns die Etablierung und Einhaltung von Ethikstandards in der Psychotherapie zum Ziel gesetzt. Dieses Ziel verfolgen wir mit einem kostenlosen und unabhängigen Beratungsangebot und Fortbildungsveranstaltungen. Unser Beratungsangebot richtet sich an PatientInnen, Ihre Angehörigen, AusbildungskandidatInnen, WeiterbildungsteilnehmerInnen, KollegInnen und Institutionen sowohl für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, im ambulanten und stationären Bereich, Beratungsstellen und psychosozialen Einrichtungen.
Wir sind ein Team aus ÄrztInnen und Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen. Wir arbeiten methoden- und verfahrenübergreifend. Zur internen Qualitätssicherung führen wir regelmäßige interne Inter- und Supervisionen durch.
Unsere Arbeit wird wissenschaftlich von den Universitäten Jena und Münster begleitet und von erfahrenen JuristInnen unterstützt.

Unser Beratungskonzept haben wir in den zurückliegenden Jahren fortlaufend weiterentwickelt auf der Basis der wissenschaftlichen Auswertung unserer anonymisierten Beratungsdaten. Wenn Sie sich näher informieren möchten, können Sie dies hier einsehen.

Auch unsere Satzung hat sich ständig weiterentwickelt, da wir in der Wahrnehmung unserer Arbeit immer neuen Herausforderungen begegnet sind, denen wir anschließend versucht haben, Rechnung zu tragen

Der Vorstand

Dr. med. Andrea Schleu 
Vorsitzende

Dr. phil. Jürgen Thorwart
Stellvertretender Vorsitzender

Carl-Günther Schleu
Schatzmeister

Dr. med. Christiane Oechsner-Bauer,
Dr. med. Christiane von Metzler,
Dipl. Psych. Christiane Greiner (kooptiert)
BeisitzerInnen

Dr. med. Veronika Hillebrand
Ehrenvorsitzende

 

Die Beraterinnen und Berater

Dipl. Psych. Andrea Eckert, München 
Psychologische Psychotherapeutin, Psychoanalyse, Gruppenanalyse, Supervision, EMDR-Therapeutin

Dipl. Päd. Katharina Fitte, Frankfurt
Diplom-Pädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie)

Dipl.-Psych. Christiane Greiner, Augsburg
Psychologische Psychotherapeutin. Psychoanalyse, Gruppenanalyse.
DPG/DGPT/MAP e.V.

Dipl. Psych. Beate Kleist, Würzburg
Psychologische Psychotherapeutin (VT), Psychoanalyse

Dr. med. Christiane von Metzler, Velten
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychoanalyse

Dr. med. Waltraud Nagell, München
Psychotherapie, Psychoanalyse, DPG / DGPT / IPV
Einzel- und Gruppentherapie
Fachärztin für Innere Medizin, Gastroenterologie 

Dr. med. Christiane Oechsner-Bauer, Baldham bei München
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, DGPT

Dr. med. Eva Pouget, Weyarn
Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin und Psychoanalyse

Dr. med. Andrea Schleu, Essen
Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin
Psychoanalyse, EMDR / DGPT / IPD / DeGPT / EMDRIA
Fachärztin für Innere Medizin

Dr. med. Elisabeth Schmid, Stuttgart
Fachärztin für Neurologie und Psychotherapie

Dr. med. Gisela Storkebaum, Ludwigsburg
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Dr. phil. Jürgen Thorwart, Neufahrn
Psychologischer Psychotherapeut
Psychoanalytiker, DGPT

Eva Trübel, Wuppertal
Fachärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Psychoanalyse

Karin Scheuermann, Berlin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Einzel- und Gruppenpsychotherapie

Wissenschaftlicher Beirat

Prof. Dr. Judith Daniels
University of Gronningen

Prof. Dr. Harald Freyberger ✞
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Prof. Freyberger ist am 06.12.2018 verstorben. Wir danken ihm für seine Unterstützung unserer Arbeit und sein Engagement für das gemeinsame Anliegen.

Prof. Dr. iur. Thomas Gutmann
Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Prof. Dr. phil. Heiner Keupp
Universität München

Prof. Dr. iur. Christian Laue
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Bernhard Strauß
Friedrich-Schiller-Universität Jena

Ehemaliges Mitglied

Harald Freyberger

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Prof. Freyberger ist am 06.12.2018 verstorben. Wir danken ihm für seine Unterstützung unserer Arbeit und sein Engagement für das gemeinsame Anliegen.

Unsere Tagungen

Mit unseren Tagungen leisten wir einen Beitrag zur kollegialen und professionellen Fehlerkultur. Wir bieten damit ein offenes Forum für Austausch und Diskussion zum Thema „Grenzverletzungen in psychotherapeutischen Behandlungen“.

Die Tagung Was können wir aus Fehlern und Grenzverletzungen in der Psychotherapie lernen?“ (PDF) fand am 8. November 2014 in München statt und beschäftigte sich mit Folgetherapie, dem Umgang mit Machtmissbrauch in Institutionen und Grenzverletzungen in Aus- und Weiterbildung.

Presseerklärung und Veröffentlichungen zu diesem Thema:

Lesen Sie hier die Presseerklärung.

Veröffentlichung in: Deutsches Ärtzeblatt (01/2015) (1)

Veröffentlichung in: Deutsches Ärtzeblatt (01/2015) (2)

Veröffentlichung in: Bayerisches Ärtzeblatt (02/2015)

Unter dem Titel Jenseits von Sprachlosigkeit, Verurteilung und Ausstoßung“ (PDF) haben wir die Dynamik zwischen Opfern und Tätern und ihrer Umwelt mit Vorträgen von Frau Vera Kattermann und Diana Pflichthofer am 11. November 2017 in Frankfurt näher ausgeleuchtet.

Presseerklärung und Veröffentlichungen zu diesem Thema:

Lesen Sie hier die Presseerklärung.

Veröffentlichung in: Deutsches Ärtzeblatt (02/2018)

Veröffentlichung in: Deutsches Ärtzeblatt (01/2018)

Am 3. November 2018 fand in Frankfurt unter dem Titel: „Wege aus Grenzverletzungen – Informations- und Erfahrungsaustausch für Vertrauensleute und Mitglieder von Ethik- und Schiedskommissionen“ (PDF) die 3. Tagung des Ethikvereins statt. In einem offenen Diskurs wurden die unterschiedlichen Perspektiven von Opfern, Beschuldigten, Ausbildungskandidaten, Instituten, Verbänden und Vertrauenspersonen, Schiedskommissionen und Bystandern tiefer ausgeleuchtet. Mit einem interaktiven Tagungskonzept wurden neue Möglichkeiten zum Umgang mit Grenzverletzungen entwickelt.

Die Ergebnisse der Tagung werden von den Teilnehmern als auch im Ethikverein weiter diskutiert und im kommenden Jahr veröffentlicht.

Die Konzeption der Tagung wurde freundlicherweise von „initio“ (www.organisationsberatung.net) begleitet.
Die Tagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens des Ethikvereins fand am 14. September 2019 in Berlin in der International Psychoanalytic University Berlin statt unter dem Thema „Patientenbeschwerden – was  wir aus ihnen lernen können“ statt. Die Referate von Prof. Yvonne Nestoriuc, Dr. Thomas Charlier, Detlev Achhammer, Richter a.D., Prof. Bernhard Strauss, Prof. Eckhard Frick, Dr. Dietrich Munz und Dr. Andrea Schleu zur Fehlerkultur, Risiken und Nebenwirkungen, Patientenaufklärung, Beratungsarbeit, juristischen Folgen, Verstrickungen in Behandlungen und dem Missbrauch von Vertrauen in Behandlungen wurden unter der Moderation von Dr. Jürgen Thorwart mit dem Publikum in offener kollegialer Atmosphäre diskutiert (PDF).
Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt (PDF).

Am 7. November 2020 fand die Tagung zur Thematik: „Institutioneller Umgang mit Grenzverletzungen. Aufarbeitung und Prävention“ als Online-Konferenz statt. Mit den Referenten Prof. Jens Brachmann, Rostock und Dr. Werner Tschan aus der Schweiz wurden die institutionellen Charakteristika beleuchtet, die für die Betroffenen oftmals einem Kampf gegen Windmühlen gleichen. Patient*innen begegnen bei Beschwerdeversuchen undurchdringlichem Schweigen und Unglauben, Bagatellisieren und Verleugnung, Desinformation und Entmutigung, Vertuschung und Schuldzuweisungen, Einschüchterung, Beschämung und Nicht-Reaktion. Sie begegnen der Verteidigungslinie und dem Selbsterhaltungstrieb der angefragten Institution. Dabei zählt die Glaubwürdigkeit der Institution scheinbar viel mehr als die der Patient*in. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Missbrauchsvorfälle im pädagogischen Bereich, hier insbesondere an der Odenwaldschule, führte zu der Frage, welche Ansätze für den Bereich der Psychotherapie hilfreich sein könnten. Diese Frage wurde mit dem Referat mit Werner Tschan sowie in Breakout-Sessions vertieft nachgegangen (Flyer PDF).

Am 9. Oktober 2021 fand in Frankfurt die Jahrestagung unter dem Thema „Aus Beschwerden lernen – eine Fehlerkultur entwickeln“ statt. Erstmals konnte in diesem Rahmen Frau Klassmann als eine betroffene Patientin über ihre verletzenden Erfahrungen unter dem Titel „Ein Angriff auf den ganzen Menschen“ berichten und die aus ihrer Perspektive notwendigen Konsequenzen aufzeigen. Die aktuellen Entwicklungen in den Beratungen des Ethikvereins und erste Daten der vom Ethikverein angestoßenen Repräsentativerhebung in Kooperation mit Prof. Bernhard Strauß, Jena zu Grenzverletzungen in der Psychotherapie wurden von Andrea Schleu referiert. Neben einer eingehenden Diskussion wurde die Auseinandersetzung mit der Thematik durch affektives Lernen in einem Großgruppenrollenspiel weiterentwickelt.

Die Jahrestagung 2022 fand am 8. Oktober in München statt zum Thema  „Machtmissbrauch in der Psychotherapie – Verbreitung und institutionelle Prozesse“ Die institutionellen Prozesse im Zusammenhang von Machtmissbrauch wurden in den Beiträgen von Pater Klaus Mertes über die Aufarbeitungsprozesse in kirchlichen Kontexten und durch die Aufarbeitung im AKJP Heidelberg nach den jahrelangen, multiplen Abstinenzverletzungen und Fällen von sexuellem Missbrauch (Dill, Caspri) dargestellt und später in Kleingruppen diskutiert. Die Parallelen in den institutionellen Abwehrdynamiken in beiden Kontexten wurden augenfällig. Insbesondere die Verleugnung, Bagatellisierung, Nicht-Wahrnehmung von Betroffenen und die potentielle Wiederholung des Missbrauchs von Betroffenen in Aufarbeitungsprozessen wurden eingehend dargestellt und diskutiert. Prof. Bernhard Strauß stellte anschließend die Ergebnisse der Repräsentativerhebung bei Psychotherapie-erfahrenen Patient*innen dar. Es zeigt sich, dass neben den anteilig in geringem Maße auftretenden gravierenden Abstinenzverletzungen (1-2%) deutlich häufiger andere Nebenwirkungen und Störungen der psychotherapeutischen Behandlungsbeziehung von Patienten berichtet werden, die weitere Bemühungen um eine Verbesserung der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten erfordern. (Flyer PDF)

Bilder zu den Tagungen

Interdisziplinäre Workshops

Am 31. Januar 2020 fand in Frankfurt ein interdisziplinärer Workshop zum Thema „Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie“ statt. Auf Einladung von Prof. Thomas Gutmann und dem Ethikverein e.V. trafen sich AutorInnen der einschlägigen strafrechtlichen Kommentierungen, Vorsitzende von Schiedskommissionen, RechtsanwältInnen, PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen zu einem Erfahrungsaustausch über die aktuellen Entwicklungen seit Einführung des §174c im Jahr 1998 und der nachfolgenden BGH-Rechtsprechung 2009.

Der 2. Interdisziplinäre Workshop zum Thema „Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie“ fand am 2. Oktober 2020 online statt. Der Erfahrungsaustausch sensibilisiert die Jurist*innen für die besondere Problematik in der Psychotherapie und die psychotherapeutischen Kolleg*innen für die rechtlichen Prüfschritte im Rahmen von straf- und berufsrechtlichen Schritten.

Ein 3. Interdisziplinärer Workshop zum Thema „Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie“ wurde am 29. Januar 2021 online durchgeführt. Die Thematik der individuellen und institutionellen Abwehrbemühungen wurde anhand der ausgewerteten Beratungsdaten und -verläufe dargestellt und breit und an verschiedenen Beispielen von Schwierigkeiten (Einstellung von Verfahren, Beschwerde gegen Einstellungsverfügung, Verfahrensrügen wegen Verfahrensverzögerungen, Klageerzwingungsverfahren, Disziplinarverfahren) in den aktuellen Strafverfahren diskutiert.

Der 4. Interdisziplinärer Workshop zum Thema „Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie“ am 25. Juni 2021 hat drei Schwerpunkte aufgegriffen. Zum einen haben verschiedene Teilnehmer des Workshops beobachtet, dass bundesweit Staatsanwaltschaften und auch Generalstaatsanwaltschaften Verfahren wegen sexuellem Missbrauch in der in Psychotherapie und Beratung einstellen, sogar ohne Ermittlungen aufzunehmen. Hierzu wird eine gemeinsame Veröffentlichung der Beteiligten vereinbart. Weiter wurde das Feld pseudo-therapeutischer Angebote kritisch beleuchtet und festgestellt, dass Patientinnen und Patienten in diesem Rahmen gravierend geschädigt werden und im Vorfeld ihre Gefährdung nicht wahrnehmen können. Psychotherapeutische Standards müssen auch hier offensiver vertreten werden. Die Problematik von Kündigungen/Gestaltung von Arbeitszeugnissen nach sexuellem Missbrauch in der psychotherapeutischen Behandlung wird unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten erörtert.

Am 10. Dezember 2021 fand der 5. Interdisziplinäre Workshop zum Thema „Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie“ online statt. Die Diskussion weiterer anonymisierter Falldarstellungen verstärkte den Eindruck, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Rahmen des Rechtsweges als dysfunktional anzusehen ist. Es wurde eine redaktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die die geplante Veröffentlichung für die NStZ realisiert.

Der 6. Interdisziplinäre Workshop zum Thema sexueller Missbrauch in der Psychotherapie hat die Problematik berufsrechtlicher und ethischer Fragen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie, verschiedene Aspekte von Beschwerdeverfahren in den Psychotherapeutenkammern und die Notwendigkeit weiterer (erfolgreicher) Strafverfahren aufgegriffen und eingehend diskutiert. Die o.g. geplante Veröffentlichung ist von der NStZ angenommen worden (PDF).

Bericht zum 7. Interdisziplinären Workshop: Sexueller Missbrauch und andere rechtliche Probleme in der Psychotherapie am 28.Oktober 2022 (online)

Die Frage, in wie weit und unter welchen Bedingungen abgeschlossene innerverbandliche Schiedsverfahren mit Zustimmung und Schweigepflichtentbindung der betroffenen Patient*in an die Approbationsbehörden weitergeleitet werden können, wurde eingehend erörtert. Die komplexe Fragestellung berührt sowohl datenschutzrechtliche und medizinrechtliche Bestimmungen als auch die Persönlichkeitsrechte. Es wäre empfehlenswert, die Frage gutachterlich zu untersuchen. Pragmatisch sind 2 Optionen denkbar, entweder als Verband von Seiten der Leitung die Approbationsbehörden telefonisch zu informieren über den berufsrechtlich relevanten Schiedsspruch und den Schiedsspruch von Amtswegen durch die Approbationsbehörden anfordern zu lassen oder als Mitglied des Verbandes nach der beschlussfassenden Mitgliederversammlung die Approbationsbehörden zu kontaktieren und sie aufzufordern, in der Sache tätig zu werden.

Die Frage, ob die Schweigepflicht (§ 203 StGB) auch hinsichtlich des Schiedsverfahrens besteht ist richterlich nicht ausgeurteilt. In der DGPT ist die Schweigepflicht (Ethikleitlinien) zum Schiedsverfahren nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung aufgehoben. In wie weit ein rechtfertigender Notstand in Bezug auf die (konkret) bestehende Wiederholungsgefahr anzunehmen ist, wäre ebenfalls noch gerichtlich zu prüfen. Bei Untätigkeit der Approbationsbehörden (was in mehreren Berichten festzustellen war) wäre die Rechtsaufsicht der Approbationsbehörden einzuschalten, ebenso wie aus psychotherapeutischer Sicht sehr fragwürdig erscheint, dass ein abgeschlossenes Strafverfahren als Voraussetzung für ein Approbationsentzugsverfahren gefordert wird. Hier kann erneut eine Diffusion der Verantwortung beobachtet werden, was vor dem Hintergrund der Wiederholungstäter im Hinblick auf die Patientensicherheit und das hohe Schädigungspotential als äußersten problematisch bewertet werden muss. Aus ethischer Sicht sollte die Meldung an die Approbationsbehörden seitens des Verbands erfolgen, um der Patient*in mögliche Rechtsfolgen und damit weitere Schädigung zu vermeiden.

In einem anderen inzwischen über 6 Jahre andauernden rechtlichen Verfahren wurden erklärtermaßen psychotherapeutische Interventionen über ca. 40 Sitzungstermine von einem somatischen Facharzt angewendet und die Behandlungsbeziehung genutzt, um sexuellen Handlungen wiederholt an der Patient*in vorzunehmen. Nach Beschwerde über die Staatsanwaltschaft, die keine Ermittlungen aufnehmen wollte, und Klageerzwingungsverfahren wurde der beschuldigte Arzt erstinstanzlich verurteilt nach §174c, Abs.1, in der Berufsverhandlung, die sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch dem/r Beschuldigten – trotz unstrittigem Tatbestand – initiiert wurde, wurde das Urteil am Landgericht aufgehoben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger*in beantragten die Revision. Die Generalstaatsanwaltschaft begründete ausführlich und detailliert. Die Revision war erfolgreich. Im Urteil wurde das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben, inclusive der Tatsachenfeststellung. Das OLG-Urteil führt aus, dass die Behandlungsbeziehung „nicht auf Augenhöhe“ gewesen sei. Aus psychotherapeutischer Sicht besteht in der Behandlung immer ein Abhängigkeitsverhältnis, auch wenn wie in diesem Fall die psychotherapeutischen Fachstandards nicht eingehalten wurden. Aus rechtlicher Sicht ist das faktische Behandlungsverhandlungsverhältnis entscheidend und der subjektive Eindruck der Patient*in. Darüber hinaus sollten durch die Gesetzgebung, nicht nur Psychotherapeuten im gesetzlichen Sinne von § 174c, Abs.2 erfasst werden, sondern auch der graue Markt und Scharlatane (Begründung zur Gesetzesvorlage). Der Begriff „auf Augenhöhe“ wird problematisiert, da diese in einigen Therapieverfahren proklamiert wird und so die Regelungen zur Abstinenz in den Berufsordnungen unterlaufen werden und die Anwendung dieses nicht allgemeinverbindlich definierten Begrifflichkeit damit gefährlich werden kann, weil sie das strukturelle Machtgefälle verleugnet. Die Belastung der Patent*in ist in Anbetracht der Gesamtdauer des rechtlichen Verfahrens erheblich, da sie den inneren psychischen Prozess während des Verfahrens kaum abschließen kann.

Ein weiterer Diskussionspunkt beleuchtet die Kommunikation zwischen verschiedenen Verbänden und Dachverbänden. Nachfolgende Änderungsanregungen wurden formuliert: Schiedskommissionen extern besetzen, um Befangenheiten berücksichtigen zu können; die Notwendigkeit, in jedem Institut, Verband eigene Ethikleitlinien inclusive Schiedsebene zu installieren, um Institutsmitglieder, die nicht Verbandsmitglieder ausschließen zu können; Informations-/Auskunftspflicht bei Doppelmitgliedschaften oder Neuaufnahmen der Verbände untereinander, auch transnational; Notwendigkeit der Information der Kammern über Ausschlüsse, um beispielsweise Richterbesetzung (ehrenamtliche Beisitzer*innen) prüfen zu können.

Abschließend wurde die Frage der gerichtlich angeordneten Begutachtungen sowohl im familienrechtlichen als auch strafrechtlichen Bereich diskutiert. Die Qualität der Gutachter erscheint fragwürdig in aktuell und in der Vergangenheit begleiteten Verfahren. Die PTKs arbeiten an Listen von bei den Kammern akkreditierten Gutachtern, die Fortbildungen nachweisen müssen. Bislang werden nur Beschwerden gegen solche Gutachter verfolgt, die auf dieser Liste stehen. Oftmals sind Gutachter jedoch nicht approbiert, so dass sie kammerrechtlich nicht zu belangen sind.

Berichte

Bericht zur Tagung Umgang mit Transsexualität am 11.6.2021 (online) (Flyer PDF)

Dr. sc. hum. Lily Gramatikov, Dipl. Psych., Psychoanalytikerin, Lehranalytikerin (DGPT), Heidelberg

Frau Gramatikov hat als Psychotherapeutin und Gutachterin bisher ca. 100 Personen gesehen und begleitet bei der Frage einer Geschlechtsumwandlung. Es sei wichtig, zwischen Transsexualität und Transgender zu unterscheiden. Transsexualität versteht sie als fundamentales Gefühl und eindeutiges inneres Wissen der Zugehörigkeit zu einem anderen als dem Geburtsgeschlecht; dieses Wissen ist nicht Ergebnis einer Wahl, sondern wird von den Betroffenen als Gewissheit erlebt. Transgender (queer, drag) bezeichnet dagegen eine eher fluide und situationsabhängige Selbstdefinition. Die geplante Abschaffung der einjährigen Alltagserprobung mit psychotherapeutischer Begleitung vor der somatischen Angleichungsbehandlung sieht sie kritisch. Der hohe innere Druck, unter dem die Betroffenen stehen, könne leicht zu einem überstürzten Vollzug der Transition führen.

Dr. phil. Jochen Kramer, Dipl. Psych., Vorstandsmitglied VLSP*-Verband, Stuttgart

Herr Kramer betont den hohen Wert der Autonomie des Subjekts. Der „Alltagstest“ könne eher das Erleben von Psychopathologisierung und den Zwang, in der Psychotherapie etwas beweisen zu müssen, mit sich bringen. Aus seiner Sicht wäre ein Netzwerk von Hilfen nötig, damit jede*r trotz Normierungsdruck in einem breiten Kontinuum die passende Lebensform finden kann. Dies braucht innere Ressourcen, die im Sinne der Selbst-Ermächtigung gestärkt werden sollten.

Dr. phil. Adelheid Staufenberg, KJ-Psychotherapeutin, Leitung des Ausbildungsausschusses am Anna-Freud-Institut, Frankfurt

Frau Staufenberg sieht die Adoleszenz als „zweite Chance“ der Entwicklung. Der sexuelle Körper zwinge zur Anerkennung des „realen Körpers“, frühere Allmachtsphantasien werden konterkariert. Die autonome körperliche Entwicklung werde als narzisstische Kränkung erlebt und könne Auslöser für Entwicklungskrisen sein. Hier sei es besonders wichtig, Lösungen offen zu halten und nicht der Gefahr einer konkretistischen Sichtweise (Sophinette Becker) zu erliegen, indem vorschnell nach somatischen Lösungen der Entwicklungskrise gesucht werde.

Dr. med. Thomas Lempp, Chefarzt des Clementine Kinderhospitals (Kinder – und Jugendpsychiatrie), Frankfurt

Herr Lempp bezieht sich auf die ethischen Grundsätze von Beauchamp & Childress als handlungsleitend – Prinzip der Autonomie, der Fürsorge, der Nicht-Schädigung und der Gleichheit und Gerechtigkeit. Nicht jede Genderdysphorie im Kindesalter führe zu einer transsexuellen Entwicklung im Erwachsenenalter (nur ca. 12-39%). Er plädiert für die „Akzeptanz des Augenblicks“, zusammen mit Offenheit für künftige Entwicklungen. Shared decision making müsse Betroffene, Eltern und Ärzte einbeziehen. Die Alltagserprobung vor geschlechtsangleichenden Eingriffen hält er für unabdingbar.

Prof. Dr. iur. Thomas Gutmann, rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster

Das Grundrecht auf Selbstbestimmung der empfundenen geschlechtlichen Identität und deren Anerkennung ist absolut gesetzt. Die Anerkennung der Personenstandsänderung ist rechtlich niedrigschwellig und setzt keine angleichenden medizinischen Maßnahmen voraus. Sobald sie rechtlich einwilligungsfähig sind, haben auch Kinder und Jugendliche dieses Grundrecht. Die Tendenz geht zunehmend zum alleinigen Bestimmungsrecht des Jugendlichen. Der ärztliche Standard verlangt in diesen komplexen Fällen ein gründliches, individuell abgewogenes Vorgehen mit hoher Ambivalenztoleranz in einem gestuften Prozess. „Zwangs-Psychotherapie“ sei rechtlich sehr fragwürdig.

Dr. med. Alexander Korte, ltd. Oberarzt an der Poliklinik der LMU für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Vor allem bei Mädchen sei seit 2008 ein enormer Anstieg der Prävalenz von „rapid onset gender dsyphoria“ zu beobachten. Herr Korte vermutet hier auch Einflüsse des Zeitgeistes (Unzufriedenheit mit der weiblichen Rolle) und sieht Verbindung zur identitären Bewegung und xenophoben Tendenzen der Gesellschaft als Ausdruck einer „Fetischisierung von Identität“. Langzeitkatamnesen zeigten, dass die Persistenz von Genderdysphorie im Lauf der Adoleszenz gering sei, oft gebe es homosexuelle Entwicklungen. Pubertätsblocker sind nicht evidenzbasiert und haben experimentellen Charakter, der damit verbundene Libidoverlust blockiere die innere Entwicklung. Er plädiert dafür, in der Pubertät keine geschlechtsangleichenden Maßnahmen durchzuführen.

Diskussion:

  1. Wie kann man therapeutisch mit jemand arbeiten, dem es nur um Bescheinigung für medizinische Weiterbehandlung geht? Man sollte versuchen, eine hilfreiche Beziehung zu etablieren, die einen Reflexionsprozess ermöglicht.
  2. gibt es „kritische Zeitpunkte“ bei Beratung und Transition? Ja, Schuleintritt und Pubertätsbeginn
  3. Pubertätsblocker pro und contra: sehr schwierig, Entscheidungen sollten auf der Mikro-Ebene getroffen werden – letztlich profitieren nur dauerhaft transsexuelle Personen, jedoch lässt sich dies nicht sicher vorhersagen.
  4. dissoziative Identitätsstörungen parallel zur transsexuellen Entwicklung? eindeutige Weichenstellungen sollten vermieden werden.
  5. warum nimmt GD besonders bei Mädchen so stark zu? Nachahmphänomene bei früher tabuisierten Themen? GD als neue Form der „Essstörung“ – Mädchen sind in der Pubertät das vulnerablere Geschlecht? Vielleicht positiv- die Menschen trauen sich mehr als früher? Empfundene Einengung durch die weibliche Rolle? Vermehrte Auseinandersetzung mit eigenen homosexuellen Seiten? Eindeutige, abgesicherte Antworten gibt es nicht.
  6. gibt es Zahlen zu „Bereuern“ nach Transition? Gemäß Herr Korte ca. 1 % und vermutlich eine Dunkelziffer, nach Herrn Kramer eine große Bandbreite, kein Entweder-Oder.
  7. welche Erkenntnisse gibt es zu Suizidraten? Dünne Studienlage, auch nach Transition noch erhöhte Suizidraten. Ergebnis selten „ideal“, Trauerarbeit ist nötig, es geht um das Erleben einer verbesserten inneren Kongruenz.

Unsere Kooperationspartner

Wir kooperieren u.a. regelmäßig mit:

  • der „Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie München e.V.“,
  • dem „Aktionsbündnis Patientensicherheit“,
  • dem „Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.“ (bvvp),
  • dem CIP-Akademie Centrum für Integrative Psychotherapie CIP GmbH,
  • der „Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)“,
  • „DIE ARCHE Suizidprävention und Hilfe in Lebenskrisen e.V.“,
  • Theodor Flieder Stiftung
  • dem „Frauennotruf München“,
  • dem „TraumaHilfeZentrum München e.V.“ (THZM),
  • der „MAP – Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse e.V.“,
  • dem „TraumaHilfeZentrum Nürnberg (THZ Nürnberg),
  • dem „Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM),
  • dem „Verbändetreffen gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch in der Psychotherapie und psychosozialer Beratung“ (Im Verbändetreffen tauschen sich regelmäßig alle wichtigen Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich Psychotherapie und Beratung aus. Im Jahr 1998 gestaltete das Verbändetreffen den § 174 c StGB, der den sexuellen Missbrauch in der Therapie unter Strafe stellt, entscheidend mit.)
  • dem „Institut für Psychodynamische Psychotherapie Nürnberg e.V.“
  • dem „Würzburger Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V.“
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)
  • Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (SIPP) e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für psychoanalytische Psychologie e.V. (DGAP)
  • Winnicott-Institut e.V., Hannover

Unsere Förderer

Wir danken unseren Förderern für die finanzielle Unterstützung. Ohne diese wären wir nicht in der Lage unsere Beratungen kostenfrei anzubieten.

Der Ethikverein ist langjährig gefördert worden von der Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur, sowie von der Köhler Stiftung, der Angela Havers Stiftung und startsocial. Förderung erhalten wir aktuell von der Karin und Walter Blüchert Gedächtnis Stiftung und einem privaten Förderer. Als Arzt, Ärztin, PsychotherapeutIn und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn können Sie den Ethikverein mit Ihrer Mitgliedschaft und dem Mitgliedsbeitrag oder auch durch eine einmalige Spende unterstützen. Auch als Verbände, Aus- und Weiterbildungsinstitute, Kliniken und andere institutionelle Leistungserbringer können Sie Mitglied im Ethikverein werden. Siehe hierzu im Einzelnen (PDF Flyer zur Mitgliedschaft)